Gewerbliches Schutzrecht

Die Gewerblichen Schutzrechte umfassen das Kennzeichenrecht (Marken-/Domainrecht), das Urheberrecht sowie Schutzrechte (Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht) und das Wettbewerbsrecht.

In diesem Gebiet berate ich bei der Anmeldung von Marken, der Prüfung der Schutzfähigkeit sowie der Sicherung Ihres Know-How. Ich melde für Sie Marken national, auf EU-Ebene und international an und begleite das Eintragungs- und Widerspruchsverfahren.

Im Bereich der Gewerblichen Schutzrechte unterstütze ich Sie ferner bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Unterlassung gegen Rechtsverletzer sowie auf Schadensersatz.

Im Wettbewerbsrecht prüfe ich Werbemaßnahmen und -aussagen auf deren Risiken des Vorwurfs der Wettbewerbswidrigkeit.

Dies reicht von der Abmahnung, der Antragstellung im Einstweiligen Verfügungsverfahren, der Prozessführung bis zur Strafanzeige.