Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

Fachanwältin für Informationstechnologierecht

 

 

 

 

 

  • Seit 1997 als Rechtsanwältin in Berlin tätig.
  • Seit 2007 Fachanwältin für Informationstechnologierecht.
  • Seit 2011 Vizepräsidentin und 2009 Vorstandsmitglied im
    Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
  • Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Initiatorin und Gründungsmitglied DAV Portugal
  • Seit 2009 zugelassen auch in Lissabon.
  • Studium der Rechtswissenschaften, Universität Regensburg.
  • Referendariat: Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg.
  • Wahlstation: Europäisches Institut für Öffentliche Verwaltung, Maastricht und Luxemburg.
  • Promotion zum Europäischen Zivilprozessrecht, Professor Dr. Ekkehard Schumann, Universität Regensburg.
  • Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Portugiesisch.
  • Verheiratet, ein Sohn *2005.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.

image: DAV Fortbildungsbescheinigungimage: DAV Mitgliederlogo

 

 

 

 

 

image: Bundesrechtsanwaltskammer - Qualität durch Fortbildung