Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

- Seit 1997 als Rechtsanwältin in Berlin tätig.
- Seit 2007 Fachanwältin für Informationstechnologierecht.
- Seit 2011 Vizepräsidentin und 2009 Vorstandsmitglied im
Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V. - Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Initiatorin und Gründungsmitglied DAV Portugal
- Seit 2009 zugelassen auch in Lissabon.
- Studium der Rechtswissenschaften, Universität Regensburg.
- Referendariat: Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg.
- Wahlstation: Europäisches Institut für Öffentliche Verwaltung, Maastricht und Luxemburg.
- Promotion zum Europäischen Zivilprozessrecht, Professor Dr. Ekkehard Schumann, Universität Regensburg.
- Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Portugiesisch.
- Verheiratet, ein Sohn *2005.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.



